den

22.

Dezember

Ausfuhr aus Deutschland

In Deutschland ein Fahrzeug zu kaufen ist einfach, da in allen Orten zahlreiche Händler Neu- und Gebrauchtfahrzeuge anbieten.
Wenn der Autokäufer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann er das Fahrzeug hier nur auf Ausfuhrkennzeichen - auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt - zulassen.

Voraussetzung für die Anmeldung ist der Abschluss einer Kfz-Kurzhaftpflichtversicherung, die der ADAC in seinen Geschäftsstellen anbietet.

Die ARISA Ausfuhrversicherung - gelbe Versicherungsbestätigung - kann für mindestens 15 Tage bis maximal 12 Monate abgeschlossen werden. Sie gilt für die Staaten des geographischen Europas, darüber hinaus in allen Ländern, die auf der Internationalen Grünen Versicherungskarte aufgeführt und nicht durchgestrichen sind. Sie kostet:

Für Pkw, Wohnmobil 80 € für 15 Tage, 160 € pro Monat

Für ein Motorrad 40 € für 15 Tage, 55 € pro Monat

Die Prämien für Lastwagen, Omnibusse und Anhänger erfahren Sie in der ADAC Geschäftsstelle.

Nur wenn die Prüfplakette des TÜV noch gültig ist, kann das Ausfuhrkennzeichen vergeben werden! Sollte die Prüfplakette abgelaufen sein, muss erst eine Sicherheitsprüfung, eine verkürzte Hauptuntersuchung, bei einer technischen Prüfstelle gemacht werden.

Zur Kfz-Zulassungsstelle, Schalter Ausfuhrkennzeichen, sollten Sie folgende Papiere mitnehmen:

- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) der Versicherung
- Fahrzeugbrief im Original
- evtl. Bescheinigung der Stillegung
- Pass oder Personalausweis des
Ausführers im Original oder als
Kopie mit Vollmacht des Ausführers

Die Kosten für die Zulassung auf Ausfuhrkennzeichen, den Internationalen Fahrzeugschein und die Kennzeichen betragen ca. 50 €. Nach § 7, Abs.2, Ziffer 5 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr VInt muss ein gebrauchtes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zur Identifikation vorgeführt werden, bei neuen kann darauf verzichtet werden.

Eine Verlängerung der Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen ist nur nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgegeben hat, möglich.

Wenn Sie bei einem Händler kaufen, ist dieser üblicherweise bei der Zulassung behilflich.

 

 

Quelle: www.adac.de

 
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