Das Problem mit dem deutschen Führerschein auf Mallorca lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen. Erstens: Er muss nicht registriert werden. Zweitens: Das entbindet nicht vom im Spanien vorgeschriebenen regelmäßigen Gesundheitstest. Drittens: Keiner weiß genau, wie das kontrolliert werden soll.
In der Theorie ist ein deutscher Führerschein europaweit gültig. Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor drei Jahren noch einmal den spanischen Behörden klargemacht. Bis dahin war eine Registrierung deutscher Führerscheine für ausländische Residenten vorgeschrieben.
In der Praxis jedoch haben deutsche Residenten noch immer Probleme, wenn sie ihren Führerschein nicht registrieren lassen oder gegen einen EU-Führerschein eintauschen. So gibt es noch immer Polizisten, die von dem EuGH-Urteil nichts wissen und bei rosa oder gar grauen „Lappen" von deutschen Residenten am Steuer nur mit dem Kopf schütteln. Probleme drohen zudem, wenn der deutsche Führerschein gestohlen wird oder verloren geht: Ohne Registrierung oder Umtausch fühlt sich die spanische Behörde nicht zuständig. Und falls der deutsche Resident nicht mehr in seiner Gemeinde in Deutschland gemeldet ist, müssen die deutschen Originalunterlagen angefordert und notariell übersetzt werden. Richtig kompliziert wird es jedoch bei der Gesundheitsuntersuchung, die für spanische Fahrer in regelmäßigen Abständen obligatorisch ist. Die Theorie besagt: Der deutsche Führerschein ist zwar in Spanien gültig, seine Geltungsdauer unterliegt jedoch auch nach dem EuGH-Urteil dem spanischen Recht und ist somit nach Angaben des spanischen Innenministeriums ab Niederlassung in Spanien befristet. Demnach muss die Verlängerung in regelmäßigen Abständen unter Vorlage eines Eignungsgutachtens beantragt werden: Bei Autofahrern ist das alle zehn Jahre der Fall, ab einem Alter von 45 Jahren alle fünf Jahre, ab 70 alle zwei Jahre. Wie das in der Praxis ohne vorgeschriebene Registrierung kontrolliert werden soll, ist völlig ungeklärt. Sanktionen sind bislang die Ausnahme. Um solche zu vermeiden, empfiehlt die deutsche Botschaft in Madrid, den Umtausch des Führerscheins freiwillig vorzunehmen, „da Sie dann von der Behörde auf den Ablauf des Führerscheins hingewiesen werden und vor unangenehmen Überraschungen gefeit sind". Mit der unangenehmen Überraschung ist eine Ordnungswidrigkeit gemeint, die hohe Bußgelder, eine Führerscheinsperre und die Festsetzung des Fahrzeugs zur Folge haben könnte. Der Behördengang hat einen weiteren Vorteil: Wer gleich den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format beantragt, lässt mit dem rosa oder grauen „Lappen" auch peinliche Pubertätsbilder verschwinden.
Quelle: Mallorca Zeitung
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