den

29.

Dezember

Freier Arbeitnehmerverkehr

Die Bürger der EWR können in jedem Mitgliedsstaat frei verkehren, sich ansiedeln und arbeiten, wobei sie dieselben Rechte genießen wie die Staatsbürger des Landes ihrer Wahl. Dieser freie Verkehr erstreckt sich ebenfalls auf ihre Angehörigen, unabhängig von deren Nationalität.

Somit können Sie als Staatsbürger eines dieser Länder in Spanien sowohl als Angestellter als auch als Selbständiger jedweder beruflichen Tätigkeit nachgehen ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Dabei haben Sie dieselben Rechte wie spanische Arbeitnehmer im Hinblick auf Einkommen, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Wohnraum, professionelle Ausbildung, Kranken- und Sozialversicherung oder auch Gewerkschaftsbeitritte.

Um nach Spanien einzureisen, brauchen Sie als EU-Bürger lediglich Ihren Personalausweis oder gültigen Reisepass. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum als drei Monate in Spanien verweilen möchten, sollten Sie einen Wohnsitzausweis beantragen, der Ihren Status als EU-Arbeitnehmer bestätigt.

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltsgenehmigung ist sowohl für selbständige als auch für angestellte Arbeitnehmer garantiert. Falls Sie jedoch ohne Tätigkeit, Student oder Rentner sind, müssen Sie für eine Aufenthaltsbewilligung den Nachweis erbringen, keine wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Belastung für den spanischen Staat zu sein.

In diesem Fall müssen Sie bis spätestens einen Monat nach Ihrem Eintrittsdatum nach Spanien Ihren Wohnsitzausweis beantragen. Dafür zuständig ist das Büro für Auslandsangelegenheiten der jeweiligen Provinz, in der Sie residieren bzw. in der Sie wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeiten einnehmen werden, oder, falls dieses nicht vorhanden ist, im Polizeikommissariat der entsprechenden Provinz. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist abhängig von der Gemeinschaft, der Sie angehören, und von der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien.

Unter den folgenden Telefonnummern können Sie weitere Informationen erhalten: 900 150 000 (gebührenfreie Nummer für telefonische Anfragen beim Innenministerium) oder aus dem Ausland: 0034 91 537 24 23.

Bevor Sie nach Spanien reisen, ist es hilfreich, sich in der Botschaft oder dem spanischen Konsulat Ihres Landes Informationen über Ihren konkreten Fall einzuholen

Nach Ihrer Ankunft in Spanien ist es ratsam, sich in der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes zu melden und Ihre Wohnadresse in Spanien anzugeben.
 
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