den

29.

Dezember

Wohnen in Málaga
Es ist ratsam, vor der Abreise aus Ihrem Herkunftsland den Ort auszuwählen, in dem Sie sich in Spanien niederlassen wollen; Sie ersparen sich dadurch mögliche Schwierigkeiten. Die Möglichkeiten sind zahlreich, so daß Ihre Entscheidung lediglich von Ihren Vorlieben und Ihrem Erwerbsniveau abhängt.

Wohnen zur Miete

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien eine Wohnung mieten wollen, ist die beste Empfehlung, die Wohnungsanzeigen in den entsprechenden Rubriken der Zeitungen zu konsultieren. Die Anzeigenbretter der Universitäten können ebenfalls hilfreiche Informationen bieten.

Weiterhin können Sie eine Immobilienagentur aufsuchen (die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch), deren Mietverträge jedoch die Vorauszahlung einer zusätzlichen Monatsmiete enthalten und Sie weiterhin eine Kommissionsgebühr an die Agentur entrichten müssen, die in der Regel ebenfalls einer Monatsmiete entspricht.

Es ist notwendig, mit dem Wohneigentümer einen Mietvertrag aufzustellen. Dieser ist in jeder ausgeführten Form gültig bzw. gesetzlich zugelassen, mündlich abgeschlossene Mietverträge eingeschlossen; allerdings ist es vorteilhaft, die schriftliche Form zu wählen. Für diesen Fall gibt es einen offiziellen Mietvertragsvordruck auf gestempeltem Papier, der in allen Kiosken (Tabakgeschäften) erhältlich ist.


Der Vermieter ist verpflichtet, eine gesetzliche Mietskaution in Höhe einer Monatsmiete zu verlangen, die bar auszuzahlen ist. In fast allen Mehrfamilienhäusern verteilen sich die Nebenkosten für den Gemeinschaftsbereich und die anfallenden Dienstleistungen (Hauswart, Reinigung, Garten, Swimmingpool...) auf alle Mietparteien. Sie müssen daher überprüfen, ob diese Kosten in ihrem Mietvertrag enthalten sind.
http://www.civilia.es/vivienda/alquiler/alquiler.html

Wenn Sie Probleme bei der Anmietung einer Wohnung haben, wenden Sie sich an das Gemeindebüro der Verbraucherinformation (OMIC), die Verbraucher- und Nutzerverbände oder unabhängigen Verbraucherkommissionen.


Das Programm "Junge Wohnungsbörse" der staatlichen Jugendanstalt (Instituto de la Juventud - INJUVE) in Zusammenarbeit mit den Jugendeinrichtungen bestimmter Autonomer Regionen (Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon, die Kanarischen Inseln, Kantabrien und Navarra) und einiger Stadtverwaltungen (Zaragoza, Alicante, San Sebastian, Tarrasca, Palma de Mallorca und Gandia) bietet allgemeine Informationen zur Miete oder An- und Verkauf von Wohnungen, spezielle juristische Auskünfte, Informationen zu Mietwohnungen und Wohngemeinschaften, vor allem aber gibt es eine "Wohnungsbörse" für Jugendliche mit Mietpreisen unter dem Markwert heraus, unter Übereinkunft mit den Wohneigentümern. Dieses Jugendwohnprogramm richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30/35 Jahren, wobei das Einkommen wenigstens eines der Wohnungsantragsteller das 1,5fache des gesetzlichen berufsunabhängigen Mindestlohns ausmachen muß.

Wenn Sie kein Einkommen haben oder die Höhe der Zahlungen unter dem Satz des 1,5fachen des gesetzlichen Mindestlohns liegt, können Sie die Wohnungsbörse aufsuchen, falls Sie über eine Bürgschaft verfügen. Die Anforderungen können je nach Bestimmung der zuständigen Autonomen Regierung variieren, weshalb es empfehlenswert ist, sich bei den entsprechenden Jugendorganisationen zu informieren.

Die nationale Jugendanstalt bietet während des ersten Mietsjahres den vollen Schutz einer allgemeinen Haftpflicht- und Hausratsversicherung an.
Die Jugendeinrichtungen der dem Jugendprogramm angehörigen Autonomen Regionen und Gemeinden verfügen über einen Informationsdienst oder ein -büro mit den notwendigen Mitteln und Personal zur Entwicklung des besagten Programms.

Für weitere Information:
INJUVE. Servicio de Programas Sectoriales (Dienst für Gebietsprogramme) Tel.: 91 363 75 93 Fax: 91 402 21 94 Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.  

Wohnen auf Zeit

Während der Suche nach einer festen Wohnung, können Sie sich zunächst an das staatliche Tourismusbüro wenden, das Ihnen eine Vergleichsaufstellung der für die Saison zur Verfügung stehenden Unterkünfte aushändigt.

Die nationale Jugendanstalt schließt mit den Stadtverwaltungen Kooperationsverträge ab, um Wohnungen mit zeitlich begrenzten Mietverträgen an junge Menschen unter 30 Jahren mit niedrigem Einkommen weiterzugeben, die ihren Aufenthaltsort von ihrem Hauptwohnsitz verlegen mussten, aus beruflichen oder Studiengründen, oder aufgrund ihrer Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Ereignissen bzw. Aktivitäten etc. Diese Wohnungen können sowohl in Neubauprojekten als auch in restaurierten Altbauten der jeweiligen Altstadt liegen.

In den letzten Jahren hat die INJUVE mit folgenden Stadtverwaltungen Kooperationsverträge zu Bau und Restauration von Immobilien zur zeitlich begrenzten Vermietung an Jugendliche abgeschlossen: Zaragoza, La Línea de la Concepción (Cádiz), Sanlúcar la Mayor (Sevilla), Palma del Condado (Huelva), Tíjola (Almería), Santiago de Compostela, Albaida del Aljarafe (Sevilla), Sisante (Cuenca), Cáceres, Carmona (Sevilla) und Alanís (Sevilla)

Kauf von Wohneigentum

Mittlerweile vermitteln viele Immobilienagenturen in der EWR den Erwerb von spanischem Wohneigentum. Innerhalb Spaniens können Sie sich an eine ortsansässige Immobilienagentur wenden.

Wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen, muß diese Transaktion notariell beglaubigt werden. In jeder Bank oder Sparkasse können Sie sich über Hypotheken und die Höhe der Ratenzahlungen informieren. Für Informationen zum Kauf von Wohneigentum in Spanien, wenden Sie sich an:

Fundación Instituto de Propietarios Extranjeros (Gründungsinstitut für ausländische (Foundation Institute of Foreign Property Owners) Eigentümer) Avda. de la Mar, 193 PO Box 418 03590 Altea - Alicante Tel.: 96 584 23 12 Fax: 96 584 15 89 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   http://www.fipe.org

Wenn Sie sich an den Marktpreisen für Neubauwohnraum orientieren möchten: Die Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise führt massive Marktstudien durch, in denen alle in den Provinzhauptstädten ausgeschriebenen Neubauprojekte des freien Wohnungsmarktes analysiert werden. In der Halbjahreszeitschrift BOLETÍN ST veröffentlicht die Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise eine Zusammenfassung der Datenanalyse. Im BOLETÍN ST finden Sie die durchschnittlichen Wohnungspreise, Statistiken zur Preisentwicklung in den letzten Jahren sowie außerdem von Experten ausgearbeitete Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des Immobilienmarktes http://www.st-tasacion.es/inicio.html

Wohnungseinrichtung

Aus den EU-Ländern eingeführte Güter und Wertgegenstände unterliegen keinerlei Verzollungspflicht. Wenn Sie Fragen zur Einfuhr von persönlichen Wertgegenständen haben, wenden Sie sich an das Spanische Konsulat in Ihrem Land, wo Sie schriftliches Informationsmaterial über die Ausfuhr von Hausgeräten und persönlichen Wertsachen erhalten können.

Dienstleistungen
Das Red Eléctrica de España ("spanisches Stromnetz") leitet die technische Überwachung des elektrischen Stromnetzes in Spanien und die Anpassung von Stromproduktion und Energieverbrauch. Danach verteilt sie die Energie auf alle Ortschaften auf spanischem Boden. Aufgrund der Liberalisierung des Sektors wird der Stromvertrag jedoch mit dem Stromanbieter abgeschlossen, der im jeweiligen Stromeinzugsgebiet für diese Dienstleistung zuständig ist (IBERDROLA, ENDESA, UNION FENOSA, HIDROELECTRICA DEL CANTABRICO). Die Vermarktung und Verbreitung der elektrischen Energie sind nicht reguliert, im Gegensatz zur finanziellen und technischen Verwaltung, Transport und Distribution.

Generell gibt es in der Mehrheit der spanischen Großstädte einen zentralen Gasanbieter, wobei sich die Zahlungsweise nach Gaszählern richtet; in letzter Zeit hat sich das Ferngas etabliert. Des Weiteren sind Zentralheizungssysteme und elektrische Individualheizung in Spanien sehr üblich. Dennoch wird noch immer in vielen Familien mit Butangasflaschen gekocht (die sog. "bombonas" - "Gasflaschen" -werden ins Haus geliefert).
 
Eine einzelne staatliche Telefongesellschaft gibt es in Spanien nicht. Wenn kein Telefon installiert ist, können Sie sich für eine Telefonverbindung über die Firma Telefónica (zuvor "Compañía Telefónica Nacional de España") oder eine andere Telefongesellschaft mit derselben Dienstleistung entscheiden ONO, JAZZTEL, TELE2, YA.COM, UNI2, ALÓ…

Die Installation der Telefonleitung und Schaltung der Verbindung kann zwischen sieben und 15 Tagen dauern. Es ist hilfreich, sich vor dem Vertragsabschluss einer Telefonleitung gut zu informieren, da große Unterschiede zwischen den Tarifen und Angeboten der einzelnen Anbieter bestehen, je nach Zeiträumen und Zielorten der Telefonanrufe 

Alle hier aufgeführten Dienstleistungen werden zweimonatlich in Rechnung gestellt und müssen fristgerecht bezahlt werden, da im gegensätzlichen Fall die Versorgung gekappt werden kann.
 
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