Es ist ratsam, vor der Abreise aus Ihrem
Herkunftsland den Ort auszuwählen, in dem Sie sich in Spanien niederlassen
wollen; Sie ersparen sich dadurch mögliche Schwierigkeiten. Die Möglichkeiten
sind zahlreich, so daß Ihre Entscheidung lediglich von Ihren Vorlieben und Ihrem
Erwerbsniveau abhängt.
Wohnen zur Miete
Wenn Sie während
Ihres Aufenthalts in Spanien eine Wohnung mieten wollen, ist die beste
Empfehlung, die Wohnungsanzeigen in den entsprechenden Rubriken der Zeitungen zu
konsultieren. Die Anzeigenbretter der Universitäten können ebenfalls hilfreiche
Informationen bieten.
Weiterhin können Sie eine Immobilienagentur
aufsuchen (die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch), deren Mietverträge
jedoch die Vorauszahlung einer zusätzlichen Monatsmiete enthalten und Sie
weiterhin eine Kommissionsgebühr an die Agentur entrichten müssen, die in der
Regel ebenfalls einer Monatsmiete entspricht.
Es ist notwendig, mit dem
Wohneigentümer einen Mietvertrag aufzustellen. Dieser ist in jeder ausgeführten
Form gültig bzw. gesetzlich zugelassen, mündlich abgeschlossene Mietverträge
eingeschlossen; allerdings ist es vorteilhaft, die schriftliche Form zu wählen.
Für diesen Fall gibt es einen offiziellen Mietvertragsvordruck auf gestempeltem
Papier, der in allen Kiosken (Tabakgeschäften) erhältlich ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, eine gesetzliche Mietskaution in Höhe
einer Monatsmiete zu verlangen, die bar auszuzahlen ist. In fast allen
Mehrfamilienhäusern verteilen sich die Nebenkosten für den Gemeinschaftsbereich
und die anfallenden Dienstleistungen (Hauswart, Reinigung, Garten,
Swimmingpool...) auf alle Mietparteien. Sie müssen daher überprüfen, ob diese
Kosten in ihrem Mietvertrag enthalten sind.
http://www.civilia.es/vivienda/alquiler/alquiler.html
Wenn Sie Probleme bei der Anmietung einer Wohnung haben, wenden Sie sich
an das Gemeindebüro der Verbraucherinformation (OMIC), die Verbraucher- und
Nutzerverbände oder unabhängigen Verbraucherkommissionen.
Das Programm "Junge Wohnungsbörse" der staatlichen Jugendanstalt
(Instituto de la Juventud - INJUVE) in Zusammenarbeit mit den
Jugendeinrichtungen bestimmter Autonomer Regionen (Madrid, Katalonien,
Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon, die Kanarischen Inseln, Kantabrien und
Navarra) und einiger Stadtverwaltungen (Zaragoza, Alicante, San Sebastian,
Tarrasca, Palma de Mallorca und Gandia) bietet allgemeine Informationen zur
Miete oder An- und Verkauf von Wohnungen, spezielle juristische Auskünfte,
Informationen zu Mietwohnungen und Wohngemeinschaften, vor allem aber gibt es
eine "Wohnungsbörse" für Jugendliche mit Mietpreisen unter dem Markwert heraus,
unter Übereinkunft mit den Wohneigentümern. Dieses Jugendwohnprogramm richtet
sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 30/35 Jahren, wobei das
Einkommen wenigstens eines der Wohnungsantragsteller das 1,5fache des
gesetzlichen berufsunabhängigen Mindestlohns ausmachen muß.
Wenn Sie
kein Einkommen haben oder die Höhe der Zahlungen unter dem Satz des 1,5fachen
des gesetzlichen Mindestlohns liegt, können Sie die Wohnungsbörse aufsuchen,
falls Sie über eine Bürgschaft verfügen. Die Anforderungen können je nach
Bestimmung der zuständigen Autonomen Regierung variieren, weshalb es
empfehlenswert ist, sich bei den entsprechenden Jugendorganisationen zu
informieren.
Die nationale Jugendanstalt bietet während des ersten
Mietsjahres den vollen Schutz einer allgemeinen Haftpflicht- und
Hausratsversicherung an.
Die Jugendeinrichtungen der dem Jugendprogramm
angehörigen Autonomen Regionen und Gemeinden verfügen über einen
Informationsdienst oder ein -büro mit den notwendigen Mitteln und Personal zur
Entwicklung des besagten Programms.
Für weitere Information:
INJUVE. Servicio de Programas Sectoriales (Dienst für Gebietsprogramme)
Tel.: 91 363 75 93 Fax: 91 402 21 94 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Wohnen auf Zeit
Während der Suche nach einer festen
Wohnung, können Sie sich zunächst an das staatliche Tourismusbüro wenden, das
Ihnen eine Vergleichsaufstellung der für die Saison zur Verfügung stehenden
Unterkünfte aushändigt.
Die nationale Jugendanstalt schließt mit den
Stadtverwaltungen Kooperationsverträge ab, um Wohnungen mit zeitlich begrenzten
Mietverträgen an junge Menschen unter 30 Jahren mit niedrigem Einkommen
weiterzugeben, die ihren Aufenthaltsort von ihrem Hauptwohnsitz verlegen
mussten, aus beruflichen oder Studiengründen, oder aufgrund ihrer Teilnahme an
kulturellen oder sportlichen Ereignissen bzw. Aktivitäten etc. Diese Wohnungen
können sowohl in Neubauprojekten als auch in restaurierten Altbauten der
jeweiligen Altstadt liegen.
In den letzten Jahren hat die INJUVE mit
folgenden Stadtverwaltungen Kooperationsverträge zu Bau und Restauration von
Immobilien zur zeitlich begrenzten Vermietung an Jugendliche abgeschlossen:
Zaragoza, La Línea de la Concepción (Cádiz), Sanlúcar la Mayor (Sevilla), Palma
del Condado (Huelva), Tíjola (Almería), Santiago de Compostela, Albaida del
Aljarafe (Sevilla), Sisante (Cuenca), Cáceres, Carmona (Sevilla) und Alanís
(Sevilla)
Kauf von Wohneigentum
Mittlerweile vermitteln
viele Immobilienagenturen in der EWR den Erwerb von spanischem Wohneigentum.
Innerhalb Spaniens können Sie sich an eine ortsansässige Immobilienagentur
wenden.
Wenn Sie Wohneigentum kaufen wollen, muß diese Transaktion
notariell beglaubigt werden.
In jeder Bank oder Sparkasse können Sie sich über Hypotheken und die Höhe der
Ratenzahlungen informieren. Für Informationen zum Kauf von Wohneigentum in
Spanien, wenden Sie sich an:
Fundación Instituto de Propietarios
Extranjeros (Gründungsinstitut für ausländische (Foundation Institute of Foreign
Property Owners) Eigentümer) Avda. de la Mar, 193 PO Box 418 03590 Altea -
Alicante Tel.: 96 584 23 12 Fax: 96 584 15 89 E-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.fipe.org
Wenn Sie sich an
den Marktpreisen für Neubauwohnraum orientieren möchten: Die Gesellschaft zur
Festlegung der Marktpreise führt massive Marktstudien durch, in denen alle in
den Provinzhauptstädten ausgeschriebenen Neubauprojekte des freien
Wohnungsmarktes analysiert werden. In der Halbjahreszeitschrift BOLETÍN ST
veröffentlicht die Gesellschaft zur Festlegung der Marktpreise eine
Zusammenfassung der Datenanalyse. Im BOLETÍN ST finden Sie die
durchschnittlichen Wohnungspreise, Statistiken zur Preisentwicklung in den
letzten Jahren sowie außerdem von Experten ausgearbeitete Prognosen zur
zukünftigen Entwicklung des Immobilienmarktes http://www.st-tasacion.es/inicio.html
Wohnungseinrichtung
Aus den EU-Ländern eingeführte Güter
und Wertgegenstände unterliegen keinerlei Verzollungspflicht. Wenn Sie Fragen
zur Einfuhr von persönlichen Wertgegenständen haben, wenden Sie sich an das
Spanische Konsulat in Ihrem Land, wo Sie schriftliches Informationsmaterial über
die Ausfuhr von Hausgeräten und persönlichen Wertsachen erhalten können.
Dienstleistungen
Das Red Eléctrica de España ("spanisches
Stromnetz") leitet die technische Überwachung des elektrischen Stromnetzes in
Spanien und die Anpassung von Stromproduktion und Energieverbrauch. Danach
verteilt sie die Energie auf alle Ortschaften auf spanischem Boden. Aufgrund der
Liberalisierung des Sektors wird der Stromvertrag jedoch mit dem Stromanbieter
abgeschlossen, der im jeweiligen Stromeinzugsgebiet für diese Dienstleistung
zuständig ist (IBERDROLA, ENDESA, UNION FENOSA, HIDROELECTRICA DEL CANTABRICO).
Die Vermarktung und Verbreitung der elektrischen Energie sind nicht reguliert,
im Gegensatz zur finanziellen und technischen Verwaltung, Transport und
Distribution.
Generell gibt es in der Mehrheit der spanischen Großstädte
einen zentralen Gasanbieter, wobei sich die Zahlungsweise nach Gaszählern
richtet; in letzter Zeit hat sich das Ferngas etabliert. Des Weiteren sind
Zentralheizungssysteme und elektrische Individualheizung in Spanien sehr üblich.
Dennoch wird noch immer in vielen Familien mit Butangasflaschen gekocht (die
sog. "bombonas" - "Gasflaschen" -werden ins Haus geliefert).
Eine
einzelne staatliche Telefongesellschaft gibt es in Spanien nicht. Wenn kein
Telefon installiert ist, können Sie sich für eine Telefonverbindung über die
Firma Telefónica (zuvor "Compañía Telefónica Nacional de España") oder eine
andere Telefongesellschaft mit derselben Dienstleistung entscheiden ONO,
JAZZTEL, TELE2, YA.COM, UNI2, ALÓ…
Die Installation der Telefonleitung und
Schaltung der Verbindung kann zwischen sieben und 15 Tagen dauern. Es ist
hilfreich, sich vor dem Vertragsabschluss einer Telefonleitung gut zu
informieren, da große Unterschiede zwischen den Tarifen und Angeboten der
einzelnen Anbieter bestehen, je nach Zeiträumen und Zielorten der Telefonanrufe
Alle hier aufgeführten Dienstleistungen werden zweimonatlich in Rechnung
gestellt und müssen fristgerecht bezahlt werden, da im gegensätzlichen Fall die
Versorgung gekappt werden kann.
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