Das aktuelle Ausbildungsmodell in
Spanien wird vom Gesetz zur allgemeinen Regelung des Bildungssystems (LOGSE)
reguliert, das mit Beginn des Schuljahres 1991/92 in Kraft getreten ist und sich
im Verlauf dieser letzten zehn Jahre allmählich in ganz Spanien etabliert hat.
Nach dem Gesetz
liegt die schulpflichtige und kostenfreie staatliche Ausbildung zwischen sechs
und 16 Jahren, welches das Mindestalter für den Erhalt eines Arbeitsplatzes in
Spanien ist. Die Kinderfrüherziehung (bis sechs Jahre) ist nicht obligatorisch.
Allgemeine Ausbildungsordnung:
-Kinderfrüherziehung (von 0 bis 6
Jahre)
-Primärstufe / Grundschule (von 6 bis 12 Jahre), obligatorisch
und kostenlos
-Sekundärstufe / Oberschule:
-schulpflichtige
Ausbildung Sekundärstufe 1 (von 12 bis 16 Jahre) obligatorisch und
kostenlos
-Bachillerato: freiwillige Ausbildung Sekundärstufe 2 /
Gymnasium (von 16 bis 18 Jahre), Fachrichtungen: Kunst, Medizin, Natur-,
Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Technologie.
- FP I:
Berufsbildende Mittelstufe / Fach- und Berufsschule (von 16 bis 18 Jahre)
-Sonderausbildungsprogramme im Rahmen von Arbeits-beschaffungsmaßnahmen
(Personen zwischen 16 und 21 Jahre ohne Sekundärstufenabschluss -Bachillerato-
oder berufsbildende Mittelstufe)
- FP II: Berufsbildende Oberstufe /
Fachhochschule
-Hochschulausbildung
Sonderausbildungen:
- Künstlerische Ausbildung (Musik und
Tanz, Grafik, Bildende und Darstellende Kunst)
-Sprachausbildungen
Es gibt öffentliche und private
Schulen, wobei der überwiegende Teil der privaten Ausbildung teilweise
staatlich gefördert wird (angepasste Ausbildung).
DAS SPANISCHE
BILDUNGSSYSTEM (LOGSE)
Sie können auch zwischen verschiedenen
ausländischen Schulen und
Ausbildungszentren in Spanien wählen, die den
Lehrplänen der betreffenden Länder folgen. Eine Aufstellung der ausländischen
Schulzentren in Spanien erhalten Sie in der Abteilung für Information, Anregung
und Beschwerden des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport:
Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
Sección de Información,
Iniciativas y Reclamaciones
Alcalá, 36 -28071-MADRID
Tel.: 91 521 48 06
und 91 521 45 30
Möchten Sie eine Internationale Schule besuchen, nach
britischem Modell und Bewertungssystem, können Sie eine Liste der
Ausbildungszentren beim Iberischen Büro des Europäischen Rats für Internationale
Schulen anfordern:
ECIS (European Council of International Schools).
Iberian Office.
P O Box 6066 -E-28080 Madrid Tel.: 0034 91 562 6722 Fax:
0034 91 745 1310 Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
In
bestimmten Bildungszentren besteht auch die Möglichkeit, Studien nachzugehen,
die den Erwerb eines doppelten Titels erlauben (akademische Titel in beiden
Ländern), wie z.B. im Falle derjenigen Studienfächer, unter das
Kooperationsabkommen zwischen dem spanischen Ministerium für Bildung, Kultur und
Sport und dem British Council fallen (Abkommen MCDE - British Council). Weitere
Informationen erhalten Sie über die Abteilung für Innovation des Zentrums für
Bildungsforschung:
Centro de Investigación y Documentación Educativa
Programa de Innovación C/ General Oraá, 55. 28006 - Madrid Tel.: 91 745 94 00.
Pädagogische Unterkommission, Durchwahl: 3422 Unterkommission Verwaltung,
Durchwahl: 3532 Fax: 91 745 94 38
Im September 2002 eröffnet in Alicante
eine Europäische Schule mit vier linguistischen Abteilungen: deutsch, spanisch,
französisch und englisch. Der Lehrplan der Europäischen Schulen, die am 12.
April 1957 in Luxemburg mit der Unterschreibung des "Statuts der Europäischen
Schule" gegründet wurden, umfasst den gesamten schulpflichtigen, nicht
universitären Zeitraum von der Früherziehung bis zum Abschluss der
Sekundärstufe.
http://www.eursc.org/SE/htmlEn/IndexEn_home.html
Das spanische Bildungssystem steht inmitten von Reformen, wie z.B. die LEY
ORGÁNICA 6/2001 (Grundgesetzregelung für Universitäten vom 21.12.2001) oder das
PROYECTO DE LEY DE FORMACIÓN PROFESIONAL Y DE LAS CUALIFICACIONES
("Gesetzesvorlage zur Berufsausbildung und professionellen Qualifikation"), eine
Vorlage für ein Gesetz zur Steigerung der Bildungsqualität vom 11.3.2002. Eine
detailliertere Auskunft über das spanische Bildungssystem erhalten Sie beim
Ministerium für Bildung, Kultur und Sport:
Ministerio de Educación,
Cultura y Deporte C/ Alcalá, 36, Stockwerk 0(Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
9:00 - 18:00 Uhr, Sonnabend 9:00 - 14:00 Uhr) E-28071 MADRID Zentrale: 91 701 80
00 Tel. Durchwahl: 91 701 85 00 Fax: 91 701 86 48
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
http://www.mec.es
Die allgemeine
Hochschulausbildungsdauer in Spanien liegt zwischen drei und fünf bzw. sechs
Jahren. Die Universitäten sind autonome Körperschaften mit der Kapazität, ihr
eigenes Bildungsangebot etablieren zu können (mindestens 50% der Studienplätze
müssen für Studenten aus allen Einzugsgebieten offen sein). Gemäß der Rede der
Ministerin für Bildung, Kultur und Sport vor den EU-Bildungsministern in Brüssel
am 9.11.2000 "(...) wird die Mobilität als eine Priorität in der Bildungspolitik
betrachtet, besonders im universitären Bereich (...)", weshalb die Politik des
sog. "offenen Einzugsbereichs" für alle Studenten aus allen Teilen des
nationalen Territoriums die Möglichkeit vorsieht, ihre Hochschulstudien in der
öffentlichen Universität ihrer Wahl durchzuführen, unabhängig von ihrem
Herkunftsort. Sie haben dabei dieselben Rechte wie die in der Autonomen Region
der gewählten Universität ansässigen Studenten. Der "offene Einzugsbereich" wird
in einem stufenweise Verlauf von drei Jahren eingeführt, beginnend mit dem
Schuljahr 2001/02.
Darüber hinaus wird mit dem neuen Universitätsgesetz
das Hochschulsystem geöffnet, um auch renommierte ausländische Lehrkräfte
einstellen können - EU-Bürger können somit beamtete Dozenten werden und die
Vertragsmodelle (Arbeitsverträge) öffnen sich für Lehrer und Professoren aus
allen Ländern -, das Auswahlverfahren zur Aufnahme an Universitäten wird
beseitigt und ein neuer Titel des "Bachillerato" (abiturähnlicher Abschluss der
Sekundärstufe 2) eingeführt, als einziges notwendiges Aufnahmekriterium einer
Universität (Artikel 42.2). Dieser macht das neue Zugangssystem mit denen des
übrigen Europa vereinbar. Für weitere Informationen über das spanische
Universitätssystem wenden Sie sich an den Universitätsrat:
Consejo de
Coordinación Universitaria Ciudad Universitaria s/n -28040 MADRID Tel.: 914 539
800. Fax: 914 539 886
http://www.mec.es/universidades/index.html
Master, Promotion und Postgraduiertenstudien
Fast alle
spanischen Universitäten bieten Postgraduiertenstudien,
Promotionsmöglichkeiten, Master sowie eigene Weiterbildungstitel an. Unter
http://www.mec.es/consejou/cursodoc/index.html
finden Sie Webadressen mit Informationen über Studien dritten Grades, Promotion
und Weiterbildung.
Das 1973 gegründete "Instituto de Empresa" ("Institut
für Unternehmensgründung") ist eine private Organisation ohne Gewinnstreben, die
wie eine Universität funktioniert, indem sie Ausbildung in Geschäftsfragen auf
höherem Niveau anbietet, einschließlich eines Programms des MBA (Master of
Business Administration), das von der AMBA (Assosiation of MBAs) autorisiert
ist. Informationen erhalten Sie bei:
INSTITUTO DE EMPRESA
María de
Molina, 11
28006 Madrid
Tel. 91 568 96 00 (Zentrale)
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Die
Lehrberufsausbildung wird vom Staat und dem Europäischen Sozialfonds
subventioniert. Sie ist die spezifische Vorbereitung auf den Beruf, die in den
Berufsbildungszentren und anderen kooperierenden Zentren vorgenommen wird. Die
Berufsausbildung ist kostenlos, die Schüler müssen im Alter zwischen 18 und 65
Jahren sein. In einigen Fällen gibt es auch Stipendien und Studienhilfen, die im
R.D. 631/93 des offiziellen spanischen Staatsberichts (BOE vom 4.5.1993)
aufgeführt sind.
Die Leitung und Verwaltung der Lehrberufsausbildung wird
vom Staat zunehmend den einzelnen Autonomen Regionen selbst übertragen:
Katalonien (1991), Valencia (1992), Galizien (1993), Andalusien (1993),
Kanarische Inseln (1994), Extremadura (1998), Navarra (1998), Aragon (1998),
Balearen (1998), Kastilien-La Mancha (1998), Madrid (1999), Kantabrien (1999),
La Rioja (1999), Kastilien und Leon (1999), Murcia (1999) und Asturien (2000).
Spanischkurse für Ausländer werden sowohl von privaten, als auch von
öffentlichen Organen angeboten. Informationen erhalten Sie beim Ministerium für
Bildung, Kultur und Sport: http://www.mec.es/esp_ext , Email:
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Auch
das Institut Cervantes bietet in seinen Zentren Spanischunterricht an,
organisiert in Spanien der einheitlichen Sprachprüfungen zur Erlangung des DELE
(Sprachdiplom in Spanisch als Fremdsprache - das sind offizielle, vom
Ministerium für Bildung, Kultur und Sport verliehene Titel, die den Grad der
Kenntnis und Beherrschung der spanischen Sprache angeben), und stellt
Informationen über mehr als 1300 Spanischkurse für Ausländer in Spanien, beinah
300 Unterrichtszentren und ca. 100 Ortschaften zur Verfügung: http://eee.cervantes.es , Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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