Denken Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien daran, daß Sie der spanischen Rechtssprechung unterstehen. Seien Sie sich jederzeit darüber bewusst, daß es eine Pflicht aller ins Ausland reisenden Personen ist, die Gesetze der anderen Länder zu respektieren, die sich in vielen Fällen substantiell von den Gesetzen ihres Heimatlandes unterscheiden. Diese Empfehlung ist besonders wichtig im Hinblick auf Besitz, Konsum und Verkehr von Betäubungsmitteln. Vergessen Sie nicht, daß Sie, falls Sie im Falle eines Verkehrsverstoßes mit Ihrem Fahrzeug keine Wohnadresse in Spanien nachweisen können, die erhobene Strafgebühr direkt an Ort und Stelle entrichten müssen, es sei denn, Sie reisen mit einer Person spanischer Nationalität, die sich für die spätere Begleichung der Gebühr verbürgt. Ist dies nicht der Fall, können die Polizeibeamten Ihr Fahrzeug fahruntauglich machen. Die spanische Verfassung und sein normativer Ausbau legen eine Reihe fundamentaler Rechte fest, die weitreichend garantiert sind. Suchen Sie bei allen rechtlichen Problemen einen Rechtsanwalt auf; wenn Sie keinen haben, fordern Sie eine Liste der Pflichtverteidiger an: Die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes ist jedem Festgenommenen bei allen polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren garantiert. Jede festgenommene Person muß umgehend über ihre Rechte und die Gründe für die Festnahme aufgeklärt werden, ohne selbst zu einer Aussage verpflichtet zu sein. Die vorläufige Festnahme darf nur solange dauern, wie unbedingt notwendig ist, um die Ermittlungen zur Aufklärung der damit verbundenen Tatsachen zu führen. In jedem Fall wird der Festgenommene nach maximal 72 Stunden freigelassen bzw. der Justiz vorgeführt. Eine zusätzliche gesetzliche Garantie des Rechts auf persönliche Freiheit ist die Klausel des "habeas corpus", die zur sofortigen Freilassung jeder Person führt, die über 72 Stunden festgehalten wurde, ohne dem Gericht vorgeführt worden zu sein. Im Moment des Vollzugs dieser Klausel und in den darauffolgenden 24 Stunden muß der Festgenommene vor dem Gericht aussagen, das dann über die Rechtmäßigkeit seiner Festnahme entscheidet. Geben Sie acht und versuchen Sie, den Diebstahl oder Verlust Ihrer Ausweispapiere und Reisefahrscheine zu vermeiden. Setzen Sie sich mit Ihrer Botschaft in Verbindung, dort kann man Ihnen eine Aufstellung der Rechtsanwälte aushändigen, die Ihre Sprache sprechen, Ihnen im Falle einer Festnahme oder Gefangenschaft beistehen (im letzteren Fall bitten Sie sofort die örtlichen Autoritäten, sich mit dem Konsulat Ihres Landes in Verbindung zu setzen) und Ihnen bestimmte juristische Dienste im Ausland leisten: standesamtliche Eintragungen, notarielle Dienste, Weiterleitung von Ersuchen an Behörden ihres Heimatlandes...
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