den

29.

Dezember

Vergessen Sie nicht!

Wenn Sie zur Arbeitsuche oder aufgrund eines Vorstellungsgesprächs nach Spanien kommen, dürfen Sie einige Dokumente nicht vergessen:

- gültiger Reisepass oder Ausweisdokument (Personalausweis) der EU/EWR

-beglaubigte Übersetzung des Berufstitels

- übersetzter Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnisse Ihrer früheren Arbeitgeber, akademische Titel und Kurse

- EU-Formblatt der Serie "E-100", ausgestellt von der Krankenversicherungsanstalt für medizinische Versorgung innerhalb der EWR und bei Bedarf die Formblätter E­301 und/oder E-303

- Fotokopien der Geburtsurkunde und des Familienstammbuchs

- weitere Genehmigungen und Lizenzen, die Sie für angebracht halten, z.B. die Fahrerlaubnis: Der spanische Staat erkennt fast ausnahmslos alle weltweit ausgestellten Führerscheine an. Deren Gültigkeit richtet sich nach dem in ihnen angegebenen Gültigkeitsdatum. Lediglich im Falle Ihrer Wohnsitzanmeldung in Spanien wird die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzt. Denken Sie daran, zusammen mit Ihrem Führerschein auch überprüfen sollten, ob die Kraftfahrzeugversicherung Ihres Fahrzeugs in Ordnung ist.

Überprüfen Sie vor der Annahme einer Arbeitsstelle, ob Sie:

-einen gültigen Reisepass oder Ausweisdokument (Personalausweis) der EU/EWR besitzen.

- die Termini und Modalitäten des Arbeitsvertrags genau verstehen. Es ist wichtig, sich darüber zu vergewissern, ob der Unternehmer die Reisekosten für das Vorstellungsgespräch bzw. Ihre Besetzung der Arbeitsstelle übernimmt, sowie ebenfalls die Kosten für Unterkunft, oder ob Sie selbst dafür aufkommen müssen.

- Kenntnis über die Form der Gehaltzahlungen haben.

- eine Unterkunft in Spanien haben.

- angemessene medizinische Versorgung haben.

- entsprechenden Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, dem Verlust von Reisegepäck oder Schäden gegenüber Dritten haben.

- über ausreichend finanzielle Rücklagen bis zu Ihrer ersten Gehaltszahlung verfügen oder, um nach Hause zurückzukehren, falls dies nötig ist.

- ein ausreichend hohes Niveau an Spanischkenntnis haben oder dieses noch verbessern müssen.

Sobald Sie in Spanien sind, wäre es außerdem von Nutzen und ist daher ratsam:

- sich in Ihrer Lokalvertretung der staatlichen Sozialversicherungsanstalt über die aktuell gültigen Maßgaben zu informieren. Überprüfen Sie, ob Sie Sozialversicherungsabgaben zahlen bzw. Zugang zu kostenloser ärztlicher Versorgung haben. Dies können Sie erfahren, indem Sie den Bericht über ihr "Arbeitsleben" ("vida laboral") anfordern.

- sich nach der Beendigung eines Arbeitsvertrags in den Vertretungen des INEM über Ihr Anrecht auf den Empfang und/oder die Ausfuhr von Arbeitslosengeld zu informieren, sowie ebenfalls über das entsprechende Dokument, das Sie bei der Rückkehr in Ihr Heimatland vorweisen müssen.

- daran zu denken, dass in den Autonomen Regionen, in denen die Regionalregierung die Kompetenzen für Arbeitsstellen, Ausbildung, Gesundheit usw. innehat, die Bezeichnungen der Einrichtungen variieren können (z.B. "Oficina de Colocación" anstelle von "Oficina de Empleo"...).

 
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