Das erste Dokument, das sich jeder besorgen muss, der länger als drei Monate auf der Insel bleibt, ist die Número de Identidad de Extranjero (kurz NIE). Sie dient auch als Steuernummer. Ausgestellt wird sie neuerdings mit einem Meldeschein für Ausländer, der die frühere Tarjeta de Residencia ersetzt. Diese gilt zwar noch, wird aber nicht mehr ausgestellt. Die Greencard muss für jeden Ausländer, der länger als drei Monate in Spanien wohnt, beantragt werden – auch für Kleinkinder. Den unhandlichen grünen Schein muss man nicht mit sich führen, braucht ihn aber zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen. Beim Zahlen mit Kreditkarte oder als Ausweisdokument gegenüber der Polizei reichen Reisepass oder Personalausweis. Sie können das Formular mit einem Klick auf folgenden Link herunterladen: www.mir.es/SGACAVT/modelos/extranjeria/modelos_extranje/ex_16.pdf Zusätzlich benötigen Sie das Bareinzahlungsformular für die Meldegebühr, das es nur direkt im Ausländeramt gibt. Mit diesem dreiseitigen (weiß, blau, gelben) Formular gehen Sie zur Bank und zahlen den Betrag von derzeit 15,80 Euro bar ein. Wer den Bareinzahlungsbeleg, den ausgefüllten Antrag mit Kopie und seinen Reisepass (oder Personalausweis) mit Kopie vorlegt, bekommt die NIE im Ausländeramt sofort ausgehändigt. Wichtig: Die Beamten fragen meist, wie lange man vorhat, auf in Spanien zu bleiben. Wenn Sie darauf unbestimmt mit „drei, vier Monate" antworten, müssen Sie keine Anmeldung im Rathaus (Empadronamiento) vorlegen. Das ist ein Vorteil, wenn man noch keinen festen Wohnsitz in Spanien hat.
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