Der Sozialschutz der Bürger
Spaniens ist durch eine Vielzahl an Verwaltungsorganen öffentlicher Behörden
garantiert. Die staatliche Sozialversicherungsanstalt (Instituto Nacional de la
Seguridad Social - INSS) verwaltet Renten, Invalidität und finanzielle Hilfen im
Falle von berufsbedingten Krankheiten, Arbeitsunfällen, temporärer
Erwerbsunfähigkeit oder Mutterschaft etc., während das INEM für die Verwaltung
von Arbeitslosenunterstützungen zuständig ist. Die Sozialanstalt der Marine
(Instituto Social de la Marina - ISM) gewährleistet den Sozialschutz der
Arbeiter auf See sowie der Handelsmarine, und die Behörde für Einwanderung und
Soziale Dienste (Instituto de Migraciones y Servicios Sociales -IMSERSO) leistet
zusätzliche Sozialarbeit, Beihilfe für Emigranten und steuerfreie
Sozialleistungen. All diese Organe sind Behördenstellen des Ministeriums für
Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der staatlichen Versicherungsanstalt
(Tesorería General de la Seguridad Social - TSS), die sich ausschließlich mit
der Verwaltung und Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Kontrolle
der Mitgliedschaft beschäftigt. Das staatliche Gesundheitsinstitut (Instituto
Nacional de la Salud - INSALUD), eine Behörde des Ministeriums für Gesundheit
und Verbraucherschutz und seiner entsprechenden ausführenden Organe in den
Autonomen Regionen, verantwortlich für die medizinische Versorgung und Hilfe.
Wenn Sie einen Umzug nach Spanien planen, sollten Sie folgende, der
Euro-Norm entsprechende, Formulare beachten, die Sie bei den Einrichtungen der
Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes erhalten:
Serie E100 - für den
Rechtsanspruch auf Wirtschaftsbeihilfen im Falle von Krankheit, Mutterschaft und
Umsiedelung. Serie E200 - für die Berechnung und Auszahlung von Renten Serie
E300 - für den Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung Serie E400 - für den
Rechtsanspruch auf Familienbeihilfen Informationen über die spanische
Sozialversicherung und ihr zweifaches Mitgliedschaftssystem erhalten Sie unter:
Allgemeine Versicherungsregelung (Arbeitnehmer aus Industrie und Dienstleistung)
und Sonderversicherungsregelung (Landwirte, Selbständige, Untertagebauarbeiter,
Fischer und Matrosen sowie Hausangestellte) im Internet: http://www.seg-social.es
Gesundheit
Die
medizinische Versorgung in Spanien wird vom staatlichen Gesundheitsinstitut
(INSALUD) gesteuert. Sie sollten sich vor Ihrem Reiseantritt bei den
Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes informieren.
Diese werden Sie mit dem entsprechenden Formblatt versorgen (E111 für Ferien-
oder Geschäftsreisen bzw. E119 für Arbeitslose), das Ihren Rechtsanspruch auf
kostenlose ärztliche Hilfe im Falle eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung
gewährleistet.
Falls Sie Angestellter sind und daher dem spanischen
Sozialversicherungssystem angehören, erhalten Sie einen
Sozialversicherungsausweis mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer
Mitgliedschaftsnummer, mit dem Sie das Recht auf kostenlose ärztliche Behandlung
und Krankenhausaufenthalt innerhalb des spanischen Gesundheitssystems haben.
Dieses übernimmt zusätzlich 40% der Kosten für ärztliche Rezepte. Die einzige
zahnmedizinische Behandlung hingegen, die das Krankenversicherungssystem
abdeckt, ist die Zahnentfernung.
In Spaniens örtlichen Vertretungen des
staatlichen Gesundheitsinstituts (INSALUD) wird man Ihnen eine Aufstellung aller
nationalen Gesundheitszentren und Krankenhäuser zur Verfügung
stellen.
http://www.msc.es/insalud/directorio/centros.htm
http://www.msc.es/centros/catalogo/home.htm
Einen
privaten Krankenversicherungsschutz erhalten Sie, indem Sie sich an einen
privaten Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatlande oder an eine der zahlreichen
privaten Krankenversicherungen in Spanien wenden. Letztere finden Sie im
Branchentelefonbuch unter "Sociedades Médicas".
Für weitere Informationen
wenden Sie sich an die INSS oder die INSALUD:
Instituto Nacional de la
Seguridad Social Padre Damián, 4 28036-MADRID Tel.: 91 568 83 00 http://www.seg-social.es
Instituto Nacional de la Salud Alcalá, 56 28014-MADRID Tel.: 91 338 00
00
http://www.msc.es/insalud
Arbeitslosenunterstützung
Die spanische Regelung zur
Arbeitslosenunterstützung wird vom INEM verwaltet. Wenn Sie in Spanien
arbeitslos werden, setzen Sie sich mit dem örtlichen "Oficina de Empleo" in
Verbindung, das Ihnen Auskunft über die Vorgehensweise bei der Beantragung von
Arbeitslosengeld gibt.
Ausführung der Arbeitslosenunterstützung
Wenn Sie in Ihrem Heimatland oder einem anderen EWR-Land
Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, können Sie diese in einen anderen
Mitgliedsstaat ausführen, um in diesem über einen Zeitraum von maximal drei
Monaten Arbeit zu suchen. Hierfür ist es erforderlich, zuvor der staatlichen
Anstalt für Arbeit des Herkunftslandes der Zahlungen über die Dauer von
mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden zu haben, diesem das genaue
Abreisedatum mitzuteilen und sich binnen einer Frist von sieben Tagen nach Ihrer
Abreise aus dem ersten Mitgliedsstaat beim spanischen staatlichen Institut für
Arbeitsvermittlung (INEM) anzumelden. Dafür brauchen Sie das EU-Formblatt E303,
das Ihnen von der Behördenstelle ausgestellt wird, die Ihnen die Unterstützung
bewilligt hat. Beachten Sie dabei jedoch, daß die Behördenwege bis zu zwei
Monate in Anspruch nehmen können. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Ihr Arbeitsamt (http://www.inem.es).
Abschließend ist es ratsam, vor Ihrer Abreise aus dem Land, in dem Sie
zuletzt gearbeitet haben, in diesem das EU-Formblatt E301 zu beantragen, damit
die Zeiträume Ihrer Beitragszahlungen bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf
Arbeitslosengeld in Spanien berücksichtigt werden können.
Für weitere
Information über die möglichen Arbeitslosenunterstützungen, auf die Sie während
Ihres Aufenthalts in Spanien einen Rechtsanspruch haben (Krankengelder, Renten,
Erwerbsunfähigkeitsrenten...), setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen
Zweigstelle der INSS (CAISS - Service- und Informationszentrum der staatlichen
Sozialversicherungsanstalt) in Verbindung, unter der gebührenfreien
Telefonnummer 900 16 65 65 oder unter folgender Adresse:
Instituto
Nacional de Seguridad Social
(Gestión y Administración de las
Prestaciones Económicas del Sistema de la Seguridad Social) Servicios Centrales
C/ Padre Damián, 4-6 28036 – Madrid Tel.: 91 568 83 00 Fax.: 91 563 29 08, 91
5611051, 91 563 20 85
www.seg-social.es/inss
Die
Europäische Gemeinschaft hat dazu einige Führer herausgegeben:
* "Seguridad
Social para Trabajadores Migrantes" ("Sozialversicherung für
eingewanderte
Arbeitnehmer"):
In Spanien erhalten Sie diesen in der Staatsbuchhandlung:
Librería Boletín Oficial del Estado - B.O.E. C/Trafalgar, 27. 28010 -
Madrid.
Tel.: 902 365 303. Fax: 91 538 21 21. Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr (im August von
9:00 bis
14:00 Uhr) und sonnabends von 10:00 bis 14:00 Uhr.
*
“Your Social Security Rights when moving within the European Union. A Practical
Guide” ("Ihr Sozialversicherungsrecht bei Umzügen innerhalb der Europäischen
Union. Ein nützlicher Führer"): Diesen finden Sie im Internet unter:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_en.htm
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