den

29.

Dezember

Sozialversicherung, Gesundheit und Arbeitslosenunterstützung

Der Sozialschutz der Bürger Spaniens ist durch eine Vielzahl an Verwaltungsorganen öffentlicher Behörden garantiert. Die staatliche Sozialversicherungsanstalt (Instituto Nacional de la Seguridad Social - INSS) verwaltet Renten, Invalidität und finanzielle Hilfen im Falle von berufsbedingten Krankheiten, Arbeitsunfällen, temporärer Erwerbsunfähigkeit oder Mutterschaft etc., während das INEM für die Verwaltung von Arbeitslosenunterstützungen zuständig ist. Die Sozialanstalt der Marine (Instituto Social de la Marina - ISM) gewährleistet den Sozialschutz der Arbeiter auf See sowie der Handelsmarine, und die Behörde für Einwanderung und Soziale Dienste (Instituto de Migraciones y Servicios Sociales -IMSERSO) leistet zusätzliche Sozialarbeit, Beihilfe für Emigranten und steuerfreie Sozialleistungen. All diese Organe sind Behördenstellen des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der staatlichen Versicherungsanstalt (Tesorería General de la Seguridad Social - TSS), die sich ausschließlich mit der Verwaltung und Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Kontrolle der Mitgliedschaft beschäftigt. Das staatliche Gesundheitsinstitut (Instituto Nacional de la Salud - INSALUD), eine Behörde des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz und seiner entsprechenden ausführenden Organe in den Autonomen Regionen, verantwortlich für die medizinische Versorgung und Hilfe.

Wenn Sie einen Umzug nach Spanien planen, sollten Sie folgende, der Euro-Norm entsprechende, Formulare beachten, die Sie bei den Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes erhalten:
Serie E100 - für den Rechtsanspruch auf Wirtschaftsbeihilfen im Falle von Krankheit, Mutterschaft und Umsiedelung. Serie E200 - für die Berechnung und Auszahlung von Renten Serie E300 - für den Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung Serie E400 - für den Rechtsanspruch auf Familienbeihilfen Informationen über die spanische Sozialversicherung und ihr zweifaches Mitgliedschaftssystem erhalten Sie unter: Allgemeine Versicherungsregelung (Arbeitnehmer aus Industrie und Dienstleistung) und Sonderversicherungsregelung (Landwirte, Selbständige, Untertagebauarbeiter, Fischer und Matrosen sowie Hausangestellte) im Internet: http://www.seg-social.es 


Gesundheit

Die medizinische Versorgung in Spanien wird vom staatlichen Gesundheitsinstitut (INSALUD) gesteuert. Sie sollten sich vor Ihrem Reiseantritt bei den Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt Ihres Heimatlandes informieren. Diese werden Sie mit dem entsprechenden Formblatt versorgen (E111 für Ferien- oder Geschäftsreisen bzw. E119 für Arbeitslose), das Ihren Rechtsanspruch auf kostenlose ärztliche Hilfe im Falle eines Unfalls oder plötzlicher Erkrankung gewährleistet.

Falls Sie Angestellter sind und daher dem spanischen Sozialversicherungssystem angehören, erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Mitgliedschaftsnummer, mit dem Sie das Recht auf kostenlose ärztliche Behandlung und Krankenhausaufenthalt innerhalb des spanischen Gesundheitssystems haben. Dieses übernimmt zusätzlich 40% der Kosten für ärztliche Rezepte. Die einzige zahnmedizinische Behandlung hingegen, die das Krankenversicherungssystem abdeckt, ist die Zahnentfernung.

In Spaniens örtlichen Vertretungen des staatlichen Gesundheitsinstituts (INSALUD) wird man Ihnen eine Aufstellung aller nationalen Gesundheitszentren und Krankenhäuser zur Verfügung stellen.

http://www.msc.es/insalud/directorio/centros.htm  http://www.msc.es/centros/catalogo/home.htm

Einen privaten Krankenversicherungsschutz erhalten Sie, indem Sie sich an einen privaten Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatlande oder an eine der zahlreichen privaten Krankenversicherungen in Spanien wenden. Letztere finden Sie im Branchentelefonbuch unter "Sociedades Médicas".
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die INSS oder die INSALUD:
Instituto Nacional de la Seguridad Social Padre Damián, 4 28036-MADRID Tel.: 91 568 83 00 http://www.seg-social.es 

Instituto Nacional de la Salud Alcalá, 56 28014-MADRID Tel.: 91 338 00 00
http://www.msc.es/insalud

Arbeitslosenunterstützung

Die spanische Regelung zur Arbeitslosenunterstützung wird vom INEM verwaltet. Wenn Sie in Spanien arbeitslos werden, setzen Sie sich mit dem örtlichen "Oficina de Empleo" in Verbindung, das Ihnen Auskunft über die Vorgehensweise bei der Beantragung von Arbeitslosengeld gibt.

Ausführung der Arbeitslosenunterstützung

Wenn Sie in Ihrem Heimatland oder einem anderen EWR-Land Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, können Sie diese in einen anderen Mitgliedsstaat ausführen, um in diesem über einen Zeitraum von maximal drei Monaten Arbeit zu suchen. Hierfür ist es erforderlich, zuvor der staatlichen Anstalt für Arbeit des Herkunftslandes der Zahlungen über die Dauer von mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden zu haben, diesem das genaue Abreisedatum mitzuteilen und sich binnen einer Frist von sieben Tagen nach Ihrer Abreise aus dem ersten Mitgliedsstaat beim spanischen staatlichen Institut für Arbeitsvermittlung (INEM) anzumelden. Dafür brauchen Sie das EU-Formblatt E303, das Ihnen von der Behördenstelle ausgestellt wird, die Ihnen die Unterstützung bewilligt hat. Beachten Sie dabei jedoch, daß die Behördenwege bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen können. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr Arbeitsamt (http://www.inem.es).

Abschließend ist es ratsam, vor Ihrer Abreise aus dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, in diesem das EU-Formblatt E301 zu beantragen, damit die Zeiträume Ihrer Beitragszahlungen bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Spanien berücksichtigt werden können.
Für weitere Information über die möglichen Arbeitslosenunterstützungen, auf die Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien einen Rechtsanspruch haben (Krankengelder, Renten, Erwerbsunfähigkeitsrenten...), setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Zweigstelle der INSS (CAISS - Service- und Informationszentrum der staatlichen Sozialversicherungsanstalt) in Verbindung, unter der gebührenfreien Telefonnummer 900 16 65 65 oder unter folgender Adresse:

Instituto Nacional de Seguridad Social
(Gestión y Administración de las Prestaciones Económicas del Sistema de la Seguridad Social) Servicios Centrales C/ Padre Damián, 4-6 28036 – Madrid Tel.: 91 568 83 00 Fax.: 91 563 29 08, 91 5611051, 91 563 20 85
www.seg-social.es/inss
 
Die Europäische Gemeinschaft hat dazu einige Führer herausgegeben:
* "Seguridad Social para Trabajadores Migrantes" ("Sozialversicherung für
eingewanderte Arbeitnehmer"):

In Spanien erhalten Sie diesen in der Staatsbuchhandlung:
Librería Boletín Oficial del Estado - B.O.E. C/Trafalgar, 27. 28010 - Madrid.
Tel.: 902 365 303. Fax: 91 538 21 21. Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr (im August von 9:00 bis

14:00 Uhr) und sonnabends von 10:00 bis 14:00 Uhr.

* “Your Social Security Rights when moving within the European Union. A Practical Guide” ("Ihr Sozialversicherungsrecht bei Umzügen innerhalb der Europäischen Union. Ein nützlicher Führer"): Diesen finden Sie im Internet unter:

http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_en.htm 

 
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