Einer der wichtigsten Schritte nach Ihrer Ankunft im EWR-Staat, in dem Sie
arbeiten möchten, in diesem Fall Spanien, ist die Anmeldung bei der
entsprechenden Steuerbehörde des besagten Landes. Denken Sie daher an die
Mitnahme der nötigen Steuerunterlagen aus Ihrem Herkunftsland sowie der
jeweiligen Nachweise über die abgeschlossene Abwicklung aller dort anstehenden
Steuerangelegenheiten vor Ihrer Abreise. Sie benötigen weiterhin die
entsprechenden Unterlagen Ihres neuen Arbeitsplatzes bzw. Ihrer neuen
Einnahmequelle. Denken Sie bei der Ankunft ebenfalls daran, daß Sie ein
Bankkonto benötigen werden, und daran, daß Sie genügend Geld beiseite legen
sollten, um die anfallenden Steuern zu zahlen.
In Spanien
existieren folgende Steuertypen:
Direkte Steuern:
Lohn- und Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPF): Diese
besteuert das pro Kopf erwirtschaftete Jahreseinkommen, d.h. die Erträge aus
Erwerbsarbeit oder unternehmerischen Tätigkeiten, sonstigen Einkommen und
Vermögen.
Die Höhe der Steuern berechnet sich aus dem jeweiligen
Einkommensumfang (bei Staffelsätzen: je höher das Einkommen, desto höher der
Steuersatz) und den steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen, die sich
aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben, nach Abzug der laufenden Kosten und
Kontobelastungen sowie den im betreffenden Kalenderjahr bereits vorgenommenen
Teilzahlungen.
Grundsätzlich wird die Einkommenssteuererklärung unter
Angabe der Gesamteinkünfte der steuerpflichtigen Person aus aller Welt im Staat
ihres Hauptwohnsitzes vorgenommen. Dieser ist im Sinne der IRPF im Allgemeinen
der Ort Ihres Arbeitsplatzes und habituellen Wohnsitzes, d.h. in jenem Land, in
dem Sie über einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen des jeweiligen Steuerjahres
residiert haben. Bei der Bestimmung Ihres "Steuerwohnsitzes" können jedoch auch
andere Überlegungen eine Rolle spielen, wie etwa der Wohnsitz Ihrer
Familienangehörigen, enge persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen, der Ort
Ihres angemeldeten Hauptwohnsitzes oder der Ort, an dem Sie den größten Teil
Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben. Daher ist es von Nutzen, sich im Vorfeld
Ihrer Entscheidung über die Annahme einer Arbeitsstelle in Spanien ausreichend
über Ihre spezifische steuerliche Situation in diesem Land zu informieren.
Die Einkommenssteuererklärung eines Steuerjahres wird während der Monate
Mai und Juni des darauf folgenden Jahres vorgenommen. Die ausbleibende oder
nicht fristgerechte Vorlage der Steuererklärung hat, wie auch im Falle aller
weiteren Steuerabgaben, die Verhängung von Sanktionen zur Folge.
Die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben untereinander Steuerabkommen
abgeschlossen (Abkommen zur Doppelbesteuerung, CDI) mit dem Ziel, eine
Doppelbesteuerung des Einkommens derjenigen Personen zu vermeiden, die zwischen
verschiedenen EU-Staaten pendeln oder ihren Wohnsitz in mehr als einem Land
haben
http://www.minhac.es/tributos/cdipaises.htm
http://www.aeat.es/normlegi/cdi/home.html
Körperschaftssteuer:
Die Körperschaftssteuer ist im
Allgemeinen der Einkommenssteuer sehr ähnlich, bezieht sich jedoch auf
juristische Personen (Firmen, Gesellschaften, Vereine etc.). Die Höhe der
allgemeinen Besteuerung liegt zur Zeit fest bei 35%, wobei allerdings weitere
Steuertypen in bestimmten Sonderfällen juristischer Personen erhoben werden.
Vermögenssteuer:
Sie besteuert auf progressive,
gestaffelte Weise das Vermögen der natürlichen Personen aus Gütereigentum oder
Rechtsanteilen mit wirtschaftlichen Inhalten, falls diese die steuerfreie
Höchstgrenze überschreiten. Die Frist für die Erklärung der Vermögenssteuer
fällt in den gleichen Zeitraum wie die der Einkommenssteuer.
Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Diese erhebt Steuern auf
den Besitz von Gütern und Rechtsanteilen aus Erbeinnahmen (Erbschaften) oder
Schenkungen "unter Lebenden" (Spenden).
Indirekte Steuern:
Mehrwertsteuer (IVA):
Die IVA besteuert die Abgabe
von Gütern und Dienstleistungen von Unternehmern und professionellem Personal
und den Warenimport, ungeachtet der rechtlich etablierten Zollfreiheiten. Die
Höhe der Steuererhebungen variiert je nach Warentyp zwischen 4% für
lebensnotwendige Artikel des täglichen Bedarfs und der allgemeinen
Mehrwertsteuer von 16%.
Übertragungs- und
Urkundensteuer:
Diese Steuer bezieht sich auf die Übertragung "unter
Lebenden" von Gütern und Rechtsanteilen mit wirtschaftlichem Inhalt und mit
entgeltlichem Charakter sowie auf die vertragliche Beurkundung von
Rechtshandlungen, die in Spanien vollzogen wurden bzw. dort juristisch zur
Wirkung kommen. Der Steuersatz dieser Erhebung variiert gemäß der Schenkungsart
oder Art der zu beurkundenden Rechtshandlung (notariell, kaufmännisch,
administrativ oder richterlich).
Staatliche
Verbrauchssteuer:
Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die den Verbrauch
im Allgemeinen besteuert, erhebt die staatliche Verbrauchssteuer Gebühren auf
den Verbrauch bestimmter Güter. Zur Zeit wird diese Steuer erhoben auf:
Mineralöl, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Wein und gegärte Getränke, Bier,
Tabak...
Falls Sie ein Auto haben, sollten Sie noch eine weitere Steuer
beachten: die Kraftfahrzeugsteuer. Sie erhebt Abgaben auf den Besitz und
Gebrauch von Automobil-, Wasser- und Luftkraftfahrzeugen. In Spanien müssen alle
neuen und gebrauchten Verkehrsfahrzeuge angemeldet werden, die unter die
Kraftfahrzeugsteuer fallen, sobald sie auf spanischem Boden von dort wohnhaft
gemeldeten Personen oder Körperschaften in Gebrauch genommen werden.
Außer den genannten existieren noch weitere, auf staatlicher Ebene
erhobene Steuern, wie etwa die Versicherungsversteuerungspflicht oder die
Abgaben auf den Im- und Export von Gütern, also die an die von der EU
vorgegebenen Normen angepassten Außenhandelssteuern.
Regional
erhobene Steuern:
Grundsteuer: Erhebt Abgaben auf den
Grundbesitz.
Gewerbesteuer: Besteuert die Ausübung jeglicher
unternehmerischen, berufsprofessionellen oder artistischen Tätigkeit.
Kraftfahrzeuganmeldesteuer: Erhebt Steuern auf die Anmeldung von
auf öffentlichen Verkehrswegen tauglichen
Kraftfahrzeugen.
Bausteuer: Besteuert die Durchführung jeglicher
stadtlizenzpflichtiger Bauunternehmungen, Neubau, Installationen oder andere
Bauarbeiten.
Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grünflächen: Diese
Steuer erhebt Zölle auf die Wertsteigerung von Stadtgebieten, wenn diese als
Konsequenz aus deren Eigentumswechsel hervorgeht.
Es ist ratsam, sich
vor Ihrer Abreise nach Spanien über Ihre persönliche Steuersituation bei der
Steuerbehörde Ihres Herkunftslandes zu informieren, sowie außerdem in der
Spanischen Botschaft oder den dortigen Konsulatsstellen.
http://www.mae.es/mae/textos/embajadas/relalf.htm
In Spanien können Sie sich bei den Regionalvertretungen des Staatsamts
für Finanzverwaltung und bei den weiteren entsprechenden Verwaltungsstellen
erkundigen. Im Internet können Sie sich auf der Webseite des staatlichen
Informationsbüros für Steuerfragen des Finanzamts informieren http://www.aeat.es oder rufen Sie an unter
der Telefonnummer 901 33 55 33 (allgemeine Informationen zu Steuerfragen). Für
schriftliche Informationen wenden Sie sich bitte an:
Delegación de
Hacienda en Madrid (Finanzamt)
Ministerio de Hacienda (Finanzministerium)
Guzmán El Bueno 139, 3ª plta.
E - 28003 Madrid
Tel: (00 34) 91 582
67 67 Durchwahl: 6537
Fax: (00 34) 91 582 65 77
http://www.minhac.es
Dirección
General de Tributos (Oberfinanzdirektion)
c/ Alcalá, nº 5 E - 28014 MADRID
Tel.: 91 595 80 00
Durchwahl: 8043 Fax: 91 595 84 54
Agencia Estatal de la Administración Tributaria
(Staatsamt für Steuer- und Finanzverwaltung)
San Enrique, 26 E - 28071
Madrid
Tel.: 91 583 70 00
Durchwahl: 8998 Fax: 91 583 70 05
http://www.aeat.es
Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales
(Dependencia y Administraciones): (Abteilung für Zölle und staatliche
Verbrauchssteuern (Verwaltungsniederlassung):
http://www.aeat.es/aduanas/donde/home.html
Email:
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Tel.: 91 728 96
08 / 05
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