den

29.

Dezember

Steuern in Spanien

Einer der wichtigsten Schritte nach Ihrer Ankunft im EWR-Staat, in dem Sie arbeiten möchten, in diesem Fall Spanien, ist die Anmeldung bei der entsprechenden Steuerbehörde des besagten Landes. Denken Sie daher an die Mitnahme der nötigen Steuerunterlagen aus Ihrem Herkunftsland sowie der jeweiligen Nachweise über die abgeschlossene Abwicklung aller dort anstehenden Steuerangelegenheiten vor Ihrer Abreise. Sie benötigen weiterhin die entsprechenden Unterlagen Ihres neuen Arbeitsplatzes bzw. Ihrer neuen Einnahmequelle. Denken Sie bei der Ankunft ebenfalls daran, daß Sie ein Bankkonto benötigen werden, und daran, daß Sie genügend Geld beiseite legen sollten, um die anfallenden Steuern zu zahlen.

In Spanien existieren folgende Steuertypen:

Direkte Steuern:

Lohn- und Einkommenssteuer der natürlichen Personen (IRPF): Diese besteuert das pro Kopf erwirtschaftete Jahreseinkommen, d.h. die Erträge aus Erwerbsarbeit oder unternehmerischen Tätigkeiten, sonstigen Einkommen und Vermögen.

Die Höhe der Steuern berechnet sich aus dem jeweiligen Einkommensumfang (bei Staffelsätzen: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz) und den steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben, nach Abzug der laufenden Kosten und Kontobelastungen sowie den im betreffenden Kalenderjahr bereits vorgenommenen Teilzahlungen.
 
Grundsätzlich wird die Einkommenssteuererklärung unter Angabe der Gesamteinkünfte der steuerpflichtigen Person aus aller Welt im Staat ihres Hauptwohnsitzes vorgenommen. Dieser ist im Sinne der IRPF im Allgemeinen der Ort Ihres Arbeitsplatzes und habituellen Wohnsitzes, d.h. in jenem Land, in dem Sie über einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen des jeweiligen Steuerjahres residiert haben. Bei der Bestimmung Ihres "Steuerwohnsitzes" können jedoch auch andere Überlegungen eine Rolle spielen, wie etwa der Wohnsitz Ihrer Familienangehörigen, enge persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen, der Ort Ihres angemeldeten Hauptwohnsitzes oder der Ort, an dem Sie den größten Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben. Daher ist es von Nutzen, sich im Vorfeld Ihrer Entscheidung über die Annahme einer Arbeitsstelle in Spanien ausreichend über Ihre spezifische steuerliche Situation in diesem Land zu informieren.

Die Einkommenssteuererklärung eines Steuerjahres wird während der Monate Mai und Juni des darauf folgenden Jahres vorgenommen. Die ausbleibende oder nicht fristgerechte Vorlage der Steuererklärung hat, wie auch im Falle aller weiteren Steuerabgaben, die Verhängung von Sanktionen zur Folge.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben untereinander Steuerabkommen abgeschlossen (Abkommen zur Doppelbesteuerung, CDI) mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung des Einkommens derjenigen Personen zu vermeiden, die zwischen verschiedenen EU-Staaten pendeln oder ihren Wohnsitz in mehr als einem Land haben

http://www.minhac.es/tributos/cdipaises.htm   http://www.aeat.es/normlegi/cdi/home.html

Körperschaftssteuer:

Die Körperschaftssteuer ist im Allgemeinen der Einkommenssteuer sehr ähnlich, bezieht sich jedoch auf juristische Personen (Firmen, Gesellschaften, Vereine etc.). Die Höhe der allgemeinen Besteuerung liegt zur Zeit fest bei 35%, wobei allerdings weitere Steuertypen in bestimmten Sonderfällen juristischer Personen erhoben werden.

Vermögenssteuer:

Sie besteuert auf progressive, gestaffelte Weise das Vermögen der natürlichen Personen aus Gütereigentum oder Rechtsanteilen mit wirtschaftlichen Inhalten, falls diese die steuerfreie Höchstgrenze überschreiten. Die Frist für die Erklärung der Vermögenssteuer fällt in den gleichen Zeitraum wie die der Einkommenssteuer.

Erbschafts- und Schenkungssteuer:

Diese erhebt Steuern auf den Besitz von Gütern und Rechtsanteilen aus Erbeinnahmen (Erbschaften) oder Schenkungen "unter Lebenden" (Spenden).

Indirekte Steuern:

Mehrwertsteuer (IVA):

Die IVA besteuert die Abgabe von Gütern und Dienstleistungen von Unternehmern und professionellem Personal und den Warenimport, ungeachtet der rechtlich etablierten Zollfreiheiten. Die Höhe der Steuererhebungen variiert je nach Warentyp zwischen 4% für lebensnotwendige Artikel des täglichen Bedarfs und der allgemeinen Mehrwertsteuer von 16%.

Übertragungs- und Urkundensteuer:

Diese Steuer bezieht sich auf die Übertragung "unter Lebenden" von Gütern und Rechtsanteilen mit wirtschaftlichem Inhalt und mit entgeltlichem Charakter sowie auf die vertragliche Beurkundung von Rechtshandlungen, die in Spanien vollzogen wurden bzw. dort juristisch zur Wirkung kommen. Der Steuersatz dieser Erhebung variiert gemäß der Schenkungsart oder Art der zu beurkundenden Rechtshandlung (notariell, kaufmännisch, administrativ oder richterlich).

Staatliche Verbrauchssteuer:

Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die den Verbrauch im Allgemeinen besteuert, erhebt die staatliche Verbrauchssteuer Gebühren auf den Verbrauch bestimmter Güter. Zur Zeit wird diese Steuer erhoben auf: Mineralöl, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Wein und gegärte Getränke, Bier, Tabak...

Falls Sie ein Auto haben, sollten Sie noch eine weitere Steuer beachten: die Kraftfahrzeugsteuer. Sie erhebt Abgaben auf den Besitz und Gebrauch von Automobil-, Wasser- und Luftkraftfahrzeugen. In Spanien müssen alle neuen und gebrauchten Verkehrsfahrzeuge angemeldet werden, die unter die Kraftfahrzeugsteuer fallen, sobald sie auf spanischem Boden von dort wohnhaft gemeldeten Personen oder Körperschaften in Gebrauch genommen werden.

Außer den genannten existieren noch weitere, auf staatlicher Ebene erhobene Steuern, wie etwa die Versicherungsversteuerungspflicht oder die Abgaben auf den Im- und Export von Gütern, also die an die von der EU vorgegebenen Normen angepassten Außenhandelssteuern.

Regional erhobene Steuern:

Grundsteuer: Erhebt Abgaben auf den Grundbesitz.

Gewerbesteuer: Besteuert die Ausübung jeglicher unternehmerischen, berufsprofessionellen oder artistischen Tätigkeit.

Kraftfahrzeuganmeldesteuer: Erhebt Steuern auf die Anmeldung von auf öffentlichen Verkehrswegen tauglichen Kraftfahrzeugen.
 
Bausteuer: Besteuert die Durchführung jeglicher stadtlizenzpflichtiger Bauunternehmungen, Neubau, Installationen oder andere Bauarbeiten.
Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grünflächen: Diese Steuer erhebt Zölle auf die Wertsteigerung von Stadtgebieten, wenn diese als Konsequenz aus deren Eigentumswechsel hervorgeht.

Es ist ratsam, sich vor Ihrer Abreise nach Spanien über Ihre persönliche Steuersituation bei der Steuerbehörde Ihres Herkunftslandes zu informieren, sowie außerdem in der Spanischen Botschaft oder den dortigen Konsulatsstellen.

http://www.mae.es/mae/textos/embajadas/relalf.htm

In Spanien können Sie sich bei den Regionalvertretungen des Staatsamts für Finanzverwaltung und bei den weiteren entsprechenden Verwaltungsstellen erkundigen. Im Internet können Sie sich auf der Webseite des staatlichen Informationsbüros für Steuerfragen des Finanzamts informieren http://www.aeat.es  oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 901 33 55 33 (allgemeine Informationen zu Steuerfragen). Für schriftliche Informationen wenden Sie sich bitte an:

Delegación de Hacienda en Madrid (Finanzamt)
Ministerio de Hacienda (Finanzministerium)
Guzmán El Bueno 139, 3ª plta.
E - 28003 Madrid
Tel: (00 34) 91 582 67 67 Durchwahl: 6537
Fax: (00 34) 91 582 65 77

http://www.minhac.es

Dirección General de Tributos (Oberfinanzdirektion)
c/ Alcalá, nº 5 E - 28014 MADRID
Tel.: 91 595 80 00
Durchwahl: 8043 Fax: 91 595 84 54

Agencia Estatal de la Administración Tributaria (Staatsamt für Steuer- und Finanzverwaltung)
San Enrique, 26 E - 28071 Madrid
Tel.: 91 583 70 00
Durchwahl: 8998 Fax: 91 583 70 05
http://www.aeat.es

Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales (Dependencia y Administraciones): (Abteilung für Zölle und staatliche Verbrauchssteuern (Verwaltungsniederlassung):
http://www.aeat.es/aduanas/donde/home.html 
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   Tel.: 91 728 96 08 / 05

 
Seite bookmarkenHomepage bookmarkenAls Startseite festlegenDiese Seite teilenVersendenDiese Seite druckenSeite speichern als PDF
Zum Seitenanfang

Kaufhaus Félix Sáenz

23h423h4h293h49238hws
Bis vor kurzem war das Gebäude Sitz des Hauses Félix Sáenz.  Gebäude ...mehr

Ferienhaus-Urlaub

514355135641565341561345
Schon ab 350€ können Sie sich mit Ihrer Familie einen Urlaub an der Costa de Sol...mehr

Wichtige Telefonnummern

qwelmjqwone423k423432
Es gibt Situtationen in denen man schnell eine wichtige Nummer benötigt.  ...mehr

Fahre Smart statt Hart! Ab 14€

smart

malagaguide - newsletter

Erhalten Sie wöchentlich alle Nachrichten und wichtigen Events der Insel per Email.


Empfange HTML?

Golfen in Málaga

Golf Málaga
Unter anderem ist der Golfsport in
Andalusien sehr verbreitet. Ingesamt
11 Golfplätze stehen dem Hobby-
und Profigolfer zur Verfügung...mehr

Wohnen in Málaga

Wohnen in Málaga
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts
in Spanien eine Wohnung mieten
wollen, ist die beste Empfehlung,
die Wohnungsanzeigen ...mehr
mod_vvisit_countermod_vvisit_countermod_vvisit_countermod_vvisit_countermod_vvisit_countermod_vvisit_counter
mod_vvisit_counterHeute69
mod_vvisit_counterGestern117
mod_vvisit_counterDiese Woche619
mod_vvisit_counterDiesen Monat1641
mod_vvisit_counterGesamt34982
RocketTheme Joomla Templates